Am 29. Oktober 2014 hatten die speziellen Freunde von „Spiegel online“ zugeschlagen, auch gegen Ken Jebsen. In meinem Fall hatten sie geschrieben: „So wie Christoph Hörstel, ein Mann, der rechtsextreme Thesen verbreitet.“

Dann hatten wir gegengehalten, mit Gegendarstellungs- und Unterlassungsbegehren – daraufhin verschwand die Silbe „rechts“. Angenehm. Erledigt. Nur die Kosten für die Anwaltspost will der „Spiegel“ nicht tragen. Da müsste jetzt prozessiert werden. In Hamburg. Das geht für Menschen ohne Geld nur mit „PKH“ = Prozesskostenhilfe. Gerichte steuern das Rechtsgeschehen durch Verweigerung derselben: Ende der Gleichheit vor dem Gesetz.

Wenn „Spiegel“ meint, die Bezeichnung „Hochverratspolitik“ sei extrem – bitteschön, ich spreche von nachprüfbaren Tatsachen – und nicht nur die Politik der Kanzlerin ist betroffen. Hochverratspolitik gibt es in allen deutschen Ministerien  – und in allen Nato-Regierungen.

 

Spiegel: Hörstel nun doch nicht „rechts“extrem – aber wer zahlt?
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